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Hallo Simone,  nachdem ich im Rathaus eingetroffen bin, nun auch eine Rückmeldung zu Deiner heutigen Nachricht.  Es ist meines Erachtens richtig, dass der Abfallwirtschaftsverband im Rahmen der Neuordnung das Ziel verfolgt, die Kosten für die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet möglichst stabil zu halten und durch die Schaffung von Anreizen zur Mülltrennung und Müllvermeidung sogar Senkungen im Gesamtgebührenaufkommen zu erreichen. Ein Ziel zu formulieren und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einem Versprechen, denn zum Einen gab es ein solches “Versprechen” zu keinem Zeitpunkt (ich habe mir eben alle Presseberichte und auch die Beschlussvorlagen aus den Jahren 2015 bis 2017 angesehen) und darüber hinaus kann niemand im Vorfeld eines Ausschreibungsverfahrens ein konkretes Ergebnis vorhersehen. Ob bei den Gesamtkosten Einsparungen erzielbar sind, sieht man wenn eine Ausschreibung gelaufen und die Neukalkulation der Gebühren erfolgt ist. Alles andere sind Annahmen und auf dieser Basis kann man Ziele formulieren, aber keine Versprechen.  Allerdings zeigen sich anhand der Ausschreibungsergebnisse dass sich die Annahmen auf die Kosten bezogen bestätigen, denn trotz der Kosten die für die Umstellung der Abfallentsorgung einmalig anfallen, kann schon im ersten Jahr eine Kostenreduzierung bei Einsammlung und Transport festgestellt werden. Dies wurde uns heute auch nochmals bestätigt.  Der zweite Punkt ist die Auswirkung auf konkrete Einzelhaushalte. Auch hier kann niemand ein Versprechen abgeben, dass eine Systemumstellung bei allen Nutzern die gleiche Auswirkung hat. Gerade wenn man von einer personenbezogenen Gebühr auf eine verursachergerechte Gebühr umsteigt und wenn man die unterschiedlichen Systeme von sieben Städten und Gemeinden zusammenführt, wird es Bürger geben bei denen sich unmittelbare Einsparungen ergeben und andere, die im Vergleich zu ihren Mitbürgern mehr Leistung in Anspruch nehmen, haben dann ggf. auch mehr Kosten zu tragen. Dennoch gibt das neue System im Gegensatz zum bisherigen System die Möglichkeit, auf die Kosten selbst Einfluss zu nehmen. Welche Minder- oder Mehrkosten je Haushalt entstehen, ergibt sich sobald die konkrete Gebühr kalkuliert wird. Für diese Kalkulation sind aber die Abfrageergebnisse zu den Müllgefäßen maßgeblich, daher konnte zunächst nur ein vorläufiger Rahmen durch das beauftragte Fachbüro benannt werden. Du hast in Deiner Mail eine Berechnung anhand der Höchstbeträge des Gebührenrahmens durchgeführt – dies würde zu 355,08 Euro führen. Berechnet man mit dem niedrigeren Wert, dann ergibt sich ein Betrag von 312,12 Euro. Und Du hast nicht berücksichtigt, dass ein 2-Personenhaushalt nun erstmals bei dem Restmüll auf ein 80l.-Gefäß reduzieren kann, welches üblicherweise bei normalen Abfallmengen für einen 2-Personen-Haushalt ausreicht. Würde man dies anstreben, dann ergibt sich ein vorläufiger Gebührenrahmen von 278,74 Euro bis 317,04 Euro. Jeder muss für sich selbst die Entscheidung treffen und sicher auch die Erfahrung sammeln, welche Gefäßgröße für ihn in Verbindung mit den Mindestleerungen ausreicht. Wie ich Dir bereits in unserem Gespräch mitgeteilt habe, ist in Biebesheim der Wechsel von der Personengebühr zur Tonnengebühr zu beachten. Bislang wurden die Kosten für die Biomüllentsorgung sowie die Papierentsorgung in die Personengebühr einkalkuliert. Damit haben größere Haushalte eine stärkere Belastung erfahren als kleinere, unabhängig davon, wer welche Mengen an Bioabfällen verursacht hat bzw. ob eine Biotonne überhaupt vorhanden war. Die neue Regelung bezieht sich nicht mehr auf die Personenzahl eines Haushaltes, sondern auf die tatsächliche Nutzung der Abfallgefäße. Das mag für kleine Haushalte im Falle von Mehrkosten unerfreulich sein, gerechter ist es aus meiner Sicht dennoch. Der Trend geht aus gutem Grund weg von den Personengebühren. Zudem wird auch bei den Bioabfällen künftig Müllvermeidung durch Eigenkompostierung honoriert – dies ist aktuell nicht der Fall, was letztlich dazu führt, dass wir in Biebesheim mit ca. 210/220 kg Bioabfall pro Jahr und Einwohner in den Jahren 2010 bis 2016 sehr hoch lagen und damit auch hohe Entsorgungskosten hatten – dies war auch ein Grund für die Entscheidung zu unserem Vorgehen.  Wir werden sehen zu welchen finalen Ergebnissen die Gebührenkalkulation führen wird und in welcher Größenordnung sich die Aufwendungen im Gebührenhaushalt “Abfall” ab dem Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren bewegen. Dann kann man auch eine Bewertung treffen. Etwaige Mehreinnahmen verbleiben natürlich im Gebührenhaushalt “Abfall” und sind bei einem Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen, die dann wiederum im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation aufzulösen ist.   Mit besten Grüßen Thomas Schell  Bürgermeister 
der Gemeinde Biebesheim am Rhein
Rathausplatz 1
64584 Biebesheim am Rhein Tel.: 06258/806-11
Fax:  06258/806-49
Mail: t.schell@biebesheim.de



To: simone-frank-medien@t-online.de
Cc: e.weinmann@biebesheim.de
h.huebner@biebesheim.de

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